Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergunbsbetrieb (Wolfgang Hoch) und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachstehend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.


1. Abschluss des Beherbergungsvertrages


1. 1.
Mit  der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2.
Der Beherbungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit Buchungsbestätigung zustande.
1.3.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mehr als im Vetrag aufgeführte Personen bzw. Haustiere dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.

2. Reservierungen

2.1.
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den BHB. Erfolgt die Mitteilung, do gilt Ziff. 1.2. entsprechend.

3. Rücktritt

3.1.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbahrten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderwertige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2.
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises danach 90% des Reisepreises

3.3.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/- Abbruchversicherung wird empfohlen.

3.4.
Die Absage der Buchung ist an den BHB zu senden und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Preise/ Leistungen

4.1.
Die auf der Homepage und im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.

4.2.
Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem INhalt der Buchungstbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt/ Homepage.

5. Bezahlung

5.1.
Der BHB verlangt gleichzeitig mit Buchungsbestätigung, sofern nicht anders vereinbahrt, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtaufenthalspreises, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsabschluss.

5.2.
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3.
Verspäteter Zahlungseingang entbindet den BHB von der Verpflichtung, das Mietobjekt termingerecht zur Verfügung zu stellen.

5.4.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtaufenthaltspreis sofort fällig.

6. Haftung des BHB

6.1.
Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2.
Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7. Reklamationen

Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast umgehend an den BHB wenden, der Ihnen hilfreich zur Seite stehen wird.

8. Haftungsausschluss

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9. Salvatorische Klausel

Sollten einige Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt gelten, die dem Sinn nach der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich diese Bedingungen als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollten.


10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bremerhaven, soweit dies gesetzlich zulässig ist.